Beschreibung
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünsti-gung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Am 27. März 2024 ist das Wachstumschancengesetz verkündet worden. Damit wird unter anderem die Forschungszulage erheblich ausgeweitet.
Voraussetzungen
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – sind anspruchsberechtigt.
Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Förderfähige Kosten und maximale Förderung
Die eigenen Personalkosten werden mit 25 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Bei der Auftragsforschung können bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit der 25 % Förderquote begünstigt werden. Dies entspricht einer Förderquote von 15 % für Auftragsforschung. Bei Einzelunternehmen und Vergütungen eines Mitunternehmers (z.B. ein Gesellschafter einer GbR) wird bei der Einbringung von Eigenleistungen mit einer Pauschale von 40 EUR pro Stunde gerechnet. Insgesamt sind pro Jahr bis zu 2080 Stunden förderfähig.
Diese Bemessungsgrundlage ist auf 2 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt (30.06.2020 - 27.03.2024: 4 Mio. Euro)
Es sind also bis zu 0,5 Mio. Euro (1 Mio. Euro) steuerliche Forschungszulage pro Jahr möglich.
Ausweitungen durch das Wachstumschancengesetz (27.03.2024):
Beschreibung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Voraussetzungen
Einzelprojekt:
Antragberechtigt sind kleine, mittlere und weitere mittelständische Unternehmen, also:
Beschäftigte unter 500 und
Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder
Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. €
Kooperationsprojekt:
Antragberechtigt sind kleine, mittlere und weitere mittelständische Unternehmen und
nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen
Förderfähige Kosten und maximale Förderung
Einzelprojekt:
zuwendungsfähige Kosten:
max. 550.000 €
Förderung: 25% - 45%
Kooperationsprojekt:
max. 450.000 € für Unternehmen je Teilprojekt
max. 220.000 € für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt
Zuwendungshöhe für Gesamtprojekt max. 2.300.000 €
Förderung: 30% - 55% für Unternehmen (40% - 60% bei Projekten mit ausländ. Partnern)
Förderung: 100% für Forschungseinrichtungen
Überblick
Zur Digitalisierung im Unternehmen gibt es Förderinstrumente des Bundes:
aber auch der einzelnen Bundesländer, wie z.B.:
go-digital und Digital jetzt können von Unternehmen in ganz Deutschland beantragt werden. Zusätzlich zu den beiden Bundesförderprogrammen zur Digitalisierung gibt es noch bundeslandspezifische Förderprogramme zur Digitalisierung für Unternehmen. Jedes Bundesland hat mindestens ein eigenes Zuschussprogramm zur Förderung der Digitalisierung.
In vielen Fällen können diese landespezifischen Zuschussprogramme die Förderquote, Förderhöhe oder die Förderthemen der Bundesförderprogramme deutlich übersteigen und sind daher zu bevorzugen.
Da ein Vorhaben nicht doppelt gefördert werden kann, müssen Sie eine Priorisierung Ihrer Förderoptionen vornehmen.
Voraussetzungen
Digital jetzt:
Antragberechtigt sind mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
go-digital:
Förderfähige Kosten und maximale Förderung
Digital jetzt:
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt (30-60%)
go-digital:
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Überblick
Die Bundesregierung fördert im Rahmen von Fachprogrammen Innovationen, die zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Fragen zu Klima, Energie, Gesundheit, Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation stehen im Mittelpunkt.
Bereiche
Überblick
Die forschungs-, technologie- und innovationspolitischen Fördermaßnahmen sind in den Bundesländern verschieden. Gefördert werden u. a. innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Netzwerke und Cluster sowie Technologietransfer und Gründungen.
Überblick
Die EU-Förderlandschaft ist komplizierter als die Bundes- oder Landesförderung, es geht dabei oftmals aber auch um deutlich höhere Fördersummen .
EU-Fördermittel sind oftmals mit einem höheren Ablehnungsrisiko als eine vergleichbare Landes- oder Bundesförderung verbunden.
Einteilung
Die EU-Fördermittelandschaft läßt sich in 3 Kategorien einteilen:
1. geteilte Mittelverwaltung
Das sind Fonds bzw. Programme, mit deren Finanzmittel Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat (ko-)finanziert werden.
Eine typische Verteilung ist z.B. 50 % aus dem EU-Topf und 50 % aus Landes- bzw. Bundesmitteln.
Die Verwaltung der Mittel erfolgt durch Behörden auf Landes- bzw. Bundesebene; EU-Förderstellen sind nicht direkt involviert.
Wichtige Fonds mit geteilter Mittelverteilung sind konkret:
2. direkte Mittelverwaltung
Hier erfolgt die Beantragung von Finanzmitteln direkt bei der EU-Kommission oder nahestehenden Stellen. Beispiele: COSME oder Horizont Europa.
Die Förderaufrufe werden zentral im Portal Funding and Tenders der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die hohe mögliche Förderssumme sowie die geringen Bewilligungsquoten machen eine gute Vorbereitung nötig.
3. indirekte Mittelverwaltung
Humanitäre Projekte und internationale Entwicklungshilfe z.B. zur Bekämpfung von Ebola in Westafrika, Linderung der Folgen des Erdbeben in Nepal et cetera.
Diese Form der EU-Fördermittel ist für die Unternehmen nicht interessant.
Auflistung einiger wichtiger EU-Förderinstrumente
Horizont Europa
Das Nachfolgerprogramm von Horizont 2020. Horizont Europa dient der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit bis zu 100 % Förderquote.
Euratom-Programm
Förderung der Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich.
ITER
Förderung der Fusionstechnologie für einen umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Energiemix.
InvestEU
Ein mit 372 Mrd. EUR für 2021 bis 2027 ausgestatteter Topf zur Förderung von Investitionen in
Faszilität Connecting Europe
Förderung von transeuropäischen Hochleistungsnetzen in den Bereichen Verkehr (CEF Verkehr), Energie (CEF-Energie) und digitale Dienste (CEF Digital).
Digitales Europa
Förderung insbesondere von KMU zu Projekten mit dem Ziel der Entwicklung eines marktfähigen Produkts oder Anwendung in folgenden Bereichen: